Eine kluge Stadt braucht alle Talente - Wortmarke der Schulreform / BSB

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Auftritt wird zurzeit überarbeitet. 
    
Am 18. Juli 2010 hat in einem Volksentscheid die Vorlage der Volksinitiative „Wir wollen lernen! – für den Erhalt des Elternwahlrechts in Klasse 4 und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5“ die erforderliche Zahl von Ja-Stimmen erhalten.
    
Wortlaut der Vorlage:
    
„Ich fordere die Bürgerschaft und den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, eine Ausgliederung der Klassen 5 und 6 aus den Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen und deren Anbindung an die Grundschulen als „Primarschulen“ zu unterlassen. Denn ich bin dafür, dass die Hamburger Gymnasien und weiterführenden Schulen in der bisherigen Form, d. h. beginnend mit der Unterstufe ab Klasse 5, erhalten bleiben und die Eltern auch in Zukunft das Recht behalten, die Schulform für ihre Kinder nach der Klasse 4 zu wählen. Ich fordere deshalb Senat und Bürgerschaft auf, das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes vom 20. Oktober 2009 (HmbGVBI. S. 373) zu diesen beiden Punkten unverzüglich rückgängig zu machen.
    
Die Hamburgische Bürgerschaft wird eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes vornehmen. Die Inhalte dieser Internetseite werden aktualisiert.
    
Wenn Sie zwischenzeitlich Fragen zur Schulreform haben, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter:
    
040 - 428 99 77 33 (Mo-Fr von 9-16 Uhr) hotline-schulreform@bsb.hamburg.de
  
Für alle Eltern von Schülerinnen und Schülern der Starterschulen bietet die Schulbehörde außerdem ab Dienstag, den 17. August 2010, wochentags von 9 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 428 63 35 58 Beratung und Unterstützung an.
        
Weitere Informationen zum Hamburger Schulsystem finden Sie hier »

Fragen und Antworten

zum Start des Schuljahres 2010/11

 

Frage

    

Antwort

  • Schulentwicklungsplan

1. Muss der Schulentwicklungsplan geändert werden? Wenn ja, wie und an welchen Stellen? Wird es eine Übergangsregelung geben, falls eine Änderung nicht vor Schuljahrsbeginn möglich ist?

Ja – nach dem Volksentscheid muss der Schulentwicklungsplan (SEPL) überarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die geplanten Fusionen von Grundschulen zu Primarschulen, aber auch für die Stadtteilschulen mit Blick auf die Raumkapazitäten für die Aufnahme der 5. und 6. Jahrgangsstufe. Gegebenenfalls müssen zusätzliche Stadtteilschulen eingerichtet werden, wenn erforderliche Zubauten auf dem Schulgelände nicht möglich oder unwirtschaftlich sind.

Der überarbeitete SEPL soll am 8. Dezember 2010 – rechtzeitig vor Beginn der Anmelderunde zum Schuljahr 2011/12 – in der Deputation beschlossen werden.

Zum Schuljahresbeginn 2010/11 werden alle Schulen zunächst so starten, wie es geplant war. Übergangsregelungen sind im Moment nicht notwendig, da alle Schüler und Schülerinnen der 1. bis 4. Klassen sowie der weiterführenden Schulen in die ihnen bereits vor den Ferien zugesagten Schulen gehen können. 

2. Werden Fusionen von Schulen zurückgenommen? Wie funktioniert das?

Diese Möglichkeit besteht, wenn die Schulen dies wünschen. Alle Schulen werden zum Schuljahresbeginn erst einmal so starten, wie es bisher geplant war. Die Voten der letztjährigen schulischen Gremien werden ergänzt um diejenigen der neu zu wählenden Gremien. Wenn ausreichend Mitglieder vorhanden sind, können die letztjährigen Gremien noch einmal zusammen kommen. Der Deputation dienen diese Voten als Grundlage für ihre spätere Entscheidungsfindung.

Die Voten der neu gewählten schulischen Gremien sind spätestens in der ersten Woche nach den Herbstferien an die Behörde zu übermitteln. 

3. In welche Schulen werden die Kinder an den Standorten gehen, bei denen die jetzigen Grundschulen zu Primarschulen fusionieren sollten?

Alle Kinder werden an dem Standort eingeschult, an dem den Eltern ein Schulplatz zugesagt worden ist, unabhängig davon, ob die geplanten Fusionen eine vertikale (jeder Fusionsstandort führt 1. Klassen) oder eine horizontale Schulorganisation vorsahen (nur an einem Standort werden 1. Klassen geführt). Ausnahmen sind möglich, wenn seitens der Schule entsprechende Vorkehrungen einschließlich der Information der Eltern bereits getroffen wurden.

4. Was passiert mit den Hauptschulen, die Primarschulen werden sollten?

An diesen Standorten wird es in Zukunft Grundschulen geben. Alle anderen Haupt- und Realschulen werden wie geplant an den vorgesehenen Standorten als Stadtteilschulen weitergeführt.

5. Können die Kinder, deren GHR-Schule als zukünftige Primarschule ausgewiesen wurde und die daraufhin an Stadtteilschulen angemeldet wurden, wieder an ihre ursprüngliche Schule zurück? 

Alle Schülerinnen und Schüler werden die Stadtteilschulen besuchen, an denen sie bereits vor den Ferien einen Platz zugesagt bekommen haben. Das gilt auch in diesem Fall.

6. Die Senatorin hatte sinngemäß gesagt, dass sie keine Grundschulstandorte, die fusionieren wollen, mit Gewalt wieder zur Trennung zwingen wolle. Heißt das, dass sich die Zahl der ca. 220 Grundschulen verringert?

Soweit die Schulen dies per Schulkonferenzbeschluss wünschen, können sie den vorbereiteten Fusionsprozess weiter vollziehen. Daher ist es möglich, dass sich die Gesamtzahl der Grundschulen verringert.

7. Wird es an den zukünftigen Stadtteilschulen wieder eigene Grundschulabteilungen geben? 

Diese Möglichkeit kann die Bürgerschaft im Rahmen der Schulgesetzänderung schaffen.

  • Starterschulen

 

8. Wie geht es mit den Starterschulen weiter?

Alle Starterschulen werden wie geplant zum Schuljahresbeginn 2010/11 mit ihren 5. Klassen beginnen. Mit den Eltern der Fünftklässlerinnen und Fünftklässler an den Starterschulen ist zum 1. August ein Schulverhältnis begründet worden, dass den Besuch der dort eingerichteten 5. Klassen beinhaltet. Auf dieses Schulverhältnis bezieht sich der Vertrauensschutz, der diesen Eltern nicht verwehrt werden darf.

9. Wie ist das Verfahren für einen Schulversuch?

Das Verfahren für Schulversuche ist im § 10 des Schulgesetzes geregelt. Darin ist festgelegt, dass der Antrag für die Durchführung eines Schulversuchs i.d.R. auf Initiative der Schule erfolgt. Stellt eine Schule einen Antrag auf einen Schulversuch, entscheidet die Schulbehörde darüber, ob dieser durchgeführt werden kann.

10. Können Eltern ihr Kind (Klasse 1 oder Klasse 5) auf Grund der neuen Lage von einer Starterschule wieder abmelden?

Ja. Die Eltern können auch im laufenden Schuljahr beantragen, dass ihr Kind an einer anderen Schule unterrichtet wird. Für alle Eltern der Starter-Schulkinder bietet die Schulbehörde ab Dienstag, 17.08.2010 von 9.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 428 63 3558 Beratung und Unterstützung an.

11. Was passiert nach der 6. Klasse mit den Schülerinnen und Schülern der Starterschulen? Wie wird der Übergang an die weiterführenden Schulen gesichert (können sich die Eltern eine beliebige Schule aussuchen, wie wird der Anschluss in den Fremdsprachen gesichert)?

Die Schulbehörde wird den Übergang der Schülerinnen und Schüler in die 7. Klassen der Stadtteilschulen oder der Gymnasien eng begleiten. Bereits heute bestehen zwischen Starterschulen und weiterführenden Schulen Partnerschaften und Kooperationen, die es den Eltern erleichtern sollen, z.B. in Bezug auf die Fremdsprachen die passende weiterführende Schule zu finden. Die Schulbehörde wird die Schulen dabei unterstützen, damit die entsprechenden Schulen auch in der 7. Klasse Schülerinnen und Schüler aus den Starterschulen aufnehmen können.

12. Das Schulgesetz wird ja nicht vor dem Schuljahresbeginn geändert werden. Wie ist die konkrete Lage der Eltern? Haben sie Anspruch auf den Besuch einer Primarschule, weil es doch so im Gesetz steht?

Nein.

  • Abordnung von Lehrkräften

 

13. Was passiert mit den Abordnungen in die 4. Klasse der Primarschulen (nicht Starterschulen)? Müssen die Lehrkräfte, die sich gemeldet haben, jetzt trotzdem an die Grundschulen gehen? Gibt es welche, die freiwillig gehen? Bekommen diese weiter das gleiche Geld?

Alle abgeordneten Lehrkräfte haben der Abordnung zugestimmt. Sie können nun, wenn sie dies wünschen, von ihrer Zusage zurücktreten und nach Rücksprache mit ihrer Schulleitung an ihrer Schule bleiben. Möchten sie jedoch ein oder zwei Jahre an einer Grundschule unterrichten, bekommen sie die Zusicherung, dass sie im Anschluss wieder an einer Schule arbeiten können, die ihrer jetzigen Schulform entspricht. Auf die Höhe ihres Verdienstes/ihrer Besoldung hat dies keine Auswirkungen.

  • Raumversorgung und Bauten

 

14. Was wird aus den bereits geplanten Bauten?

Die Bauplanung, die bisher auf die Einrichtung von Primarschulen und Stadtteilschulen ab Klasse 7 ausgerichtet war, wird zurzeit mit Blick auf den Volksentscheid überarbeitet.

15. Werden jetzt weniger mobile Klassenzimmer gebraucht? Wurden bereits Kosten durch die Bestellung von mobilen Klassenzimmern verursacht, die jetzt nicht mehr gebraucht werden?

Nein, die Aufstellung von mobilen Klassenzimmern zum kommenden Schuljahr erfolgt überwiegend wegen bereits bestehender Raumengpässe und wegen der kleineren Klassen. In einigen Fällen werden damit auch Umbauphasen an Schulen überbrückt. Überflüssige Kosten entstehen daher nicht.

16. Welche Bauvorhaben werden auf jeden Fall durchgeführt?

Baumaßnahmen, die nach der oben genannten Überprüfung unverändert durchgeführt werden, sind

  • die Aufstellung mobiler Klassenräume. Diese sind nötig aufgrund bereits vor der Reform vorhandener Raumdefizite oder in Folge der Frequenzsenkungen und der diesjährigen Schulorganisation / Anmelderunde.
  • die Maßnahmen des Hamburger Konjunkturprogramms und des Bundeskonjunkturprogramms. Dazu gehört die Ausstattung der bislang geplanten Primarschulen mit Fachräumen für Naturwissenschaften und Technik, weil diese Räume auch ein wichtiges Element für die Stärkung des naturwissenschaftlichen  Unterrichts in Grundschulen (Stichwort „Entdeckendes Lernen“) sind.
  • Finanzierung

 

17. Wie viel Geld wird eingespart, wenn die Primarschule nicht kommt? Was wird mit dem Geld gemacht?

Für Lehrerstellen werden insbesondere durch die Nichteinrichtung der kleineren Primarschulklassen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in den kommenden Jahren ca. 17 Mio. € weniger benötigt. Wie sich die Kosten der baulichen Maßnahmen verändern werden, kann erst nach Vorlage eines überarbeiteten Schulentwicklungsplans beziffert werden.

Über die Verwendung der nicht benötigten Gelder wird die Bürgerschaft im Rahmen der notwendigen Schulgesetzänderung und der Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/2011 beraten und entscheiden.

18. Ändert sich jetzt die Höhe der Besoldung von Primarschulleitern?

Da es keine Primarschulen geben wird, kann es auch keine Beförderungen oder Veränderungen der Besoldung auf dieser Grundlage geben. Das ab 1. August 2010 geltende Hamburgische Besoldungsgesetz bezieht sich auf die Leitung von Primarschulen und bietet daher keine Rechtsgrundlage zur Beförderung von Grundschulleitungen – auch nicht in Fusionsfällen.

19. Ändert sich die Ausstattung und Besoldung der Schulleitungen bzw. der Schulleitungsteams, wenn es nun eine 4-stufige Grundschule, eine 9-stufige Stadtteilschule und ein 8-stufiges Gymnasium gibt?

Eine Veränderung der Höhe der Besoldung künftiger Leitungen von Grundschulen, der Stadtteilschulen und der Gymnasien nach Maßgabe der Schulgröße in allen Schulformen obliegt einem entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft über ein modifiziertes Hamburgisches Besoldungsgesetz. 

  • Sonstiges

 

20. Müssen auch Bildungspläne geändert werden?

Ja. Rechtzeitig vor Beginn des Schuljahrs 2011/12 werden neue Bildungspläne für die Grundschule, die Sekundarstufe I der Stadtteilschule und die Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums in Kraft treten.

Für das Schuljahr 2010/11 gilt:

In den Jahrgangsstufen 1, 4 und 7 wird nach geltendem, wenn auch nach dem Ausgang des Volksentscheides zu überarbeitendem Schulgesetz mit dem Unterricht nach der neuen Schulformstruktur und damit nach den neuen Bildungsplänen unterrichtet. Das heißt: In den Jahrgangsstufen 1 und 4 – an Starterschulen auch in der Jahrgangsstufe 5 – wird nach dem Bildungsplan Primarschule unterrichtet. In der Jahrgangsstufe 4 – an den Starterschulen auch in der Jahrgangsstufe 5 – sind demnach die Lernbereiche Naturwissenschaften und Technik sowie Gesellschaftswissenschaften auf der Grundlage der entsprechenden Rahmenpläne zu unterrichten.

In der Jahrgangsstufe 7 ist der Bildungsplan für die Sekundarstufe I der Stadtteilschule bzw. der Bildungsplan für die Sekundarstufe I des sechsstufigen Gymnasiums  zugrunde zu legen.

In allen anderen Jahrgangsstufen wird  nach den bisherigen Bildungsplänen unterrichtet.

21. Müssen Widerspruchsverfahren neu aufgerollt werden, weil die 5. und 6. Klassen entfallen und dadurch mehr Lehrkräfte und Plätze für Erstklässler zur Verfügung stehen?

Nein, die Verfahren sind zum Schuljahresbeginn abgeschlossen.

Bei einer nochmaligen Überprüfung wurde festgestellt, dass es keine zusätzlichen freien Räume an Schulen durch die Änderungen in Folge des Volksentscheids gibt.

22. Bleibt es dabei, dass alle Stadtteilschulen eine Oberstufe bekommen?

Ja, so ist es im gültigen Schulgesetz geregelt und diese Regelung ist vom Volksentscheid nicht betroffen.

23. Bleibt es dabei, dass das Sitzenbleiben abgeschafft wird?

Ja, so ist es im gültigen Schulgesetz geregelt und diese Regelung ist vom Volksentscheid nicht betroffen. Es gilt das Prinzip „Fördern statt wiederholen“.

Durch die Bürgerschaft gesetzlich neu zu regeln ist allerdings die Gültigkeit dieses Prinzips auch für die 5. und 6. Klassen der Stadtteilschulen und der Gymnasien, da deren Einrichtung wegen der Primarschule im Gesetz nicht vorgesehen war.

24. Bleibt es dabei, dass das Umschulen abgeschafft ist? Wenn ja, zu welchem Schuljahr startet das bzw. ist das gestartet?

Ja, so ist es im gültigen Schulgesetz geregelt und diese Regelung ist vom Volksentscheid nicht betroffen. Wer am Gymnasium die Notenschwelle für die Versetzung in die 7. Klasse erreicht hat, kann nicht umgeschult werden. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die 7. Klasse der Stadtteilschulen besuchen.

25. Heißen die Grundschulen weiterhin "Grundschule" oder aufgrund des gültigen Schulentwicklungsplans trotzdem "Primarschule"?

Die Grundschulen werden auch weiterhin Grundschulen heißen.

26. Welche SchulOrga-Verordnung ist zu Beginn des Schuljahres gültig und wann gibt es eine neue SchulOrga-Verordnung?

Die vor dem Volksentscheid am 23.06.2010 von der Deputation beschlossene Schulorganisationsverordnung für das Schuljahr 2010/11 wird befristet in Kraft gesetzt werden. Auf der Grundlage des überarbeiteten Schulentwicklungsplans kann dann von der Deputation eine neue Schulorganisationsverordnung beschlossen werden.

27. Werden die Benennungen aller Schulleitungen, die seit Januar 2010 erfolgt sind überprüft?

Es werden seit dem 01.08.2010 keine neuen vorläufigen Einsetzungen, endgültigen Bestellungen oder Ernennungen in Funktionen an einer Primarschule vorgenommen. Alle noch nicht abgeschlossenen Ernennungsverfahren für die Ämter der Schulleitung, stellvertretenden Schulleitung oder Abteilungsleitung an der Primarschule sind derzeit ausgesetzt. Die Schulleitungen haben jederzeit die Möglichkeit, sich bei ihren Schulaufsichtsbeamten und ihren Personalsachgebieten in Bezug auf ihren individuellen Fall zu informieren.

28. Werden auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und damit auch die Stundentafeln geändert?

Für dieses Schuljahr gilt für die Jahrgangstufen 1, 4 und 7 die Verordnung zur Einführung der Primarschule, der Stadtteilschule und des sechsstufigen Gymnasiums. In der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule gelten die bisherigen Regelungen für die Integrierte Gesamtschule, in allen übrigen Jahrgangsstufen gelten die bisherigen für die jeweilige Schulform getroffenen Regelungen.

Auf der Basis der erwarteten Schulgesetzänderungen wird eine neue APO für alle Schulformen und Jahrgangsstufen inklusive Stundentafeln vorbereitet. Dabei sollen auch die Ergebnisse der für den 30. Oktober 2010 geplanten Fachtagung zum Thema „Leistungsrückmeldung“ berücksichtigt werden. Eine Beschlussfassung über die neue APO inklusive Stundentafeln in der Deputation ist nach derzeitigem Planungsstand für Anfang 2011 vorgesehen.